Ausbildungen für den Wasserrettungsdienst

Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst
Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst (WRD) haben aufbauend auf das DRSA Silber erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie können damit in Teilbereichen des WRD der Wasserwacht eingesetzt werden. Eine Weiterqualifizierung zum Wasserretter ist anzustreben. An einem Lehrgang sollen höchstens 16 Personen teilnehmen.
Träger der Ausbildung ist die Wasserwacht-Ortsgruppe oder die Kreis-Wasserwacht. Diese regeln das Anmeldeverfahren sowie den Nachweis der notwendigen Teilnahmevoraussetzungen im Einklang mit den gültigen Vorgaben.
Den Teilnehmern müssen mindestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn die Ausbildungsunterlagen zugänglich gemacht werden.
Die Ausbildung wird in Hallen-, oder Freibädern oder im Freigewässer durchgeführt.
Teilnahmevoraussetzung:
- Mindestalter 15 Jahre
- DRSA Silber
- DRK Schnorchelabzeichen
- bestandener Eingangstest
- sichere Beherrschung gängiger seemännischer Knoten
Lehrgangsinhalte und Lehrgangsdauer:
Ein vollständiger Lehrgang umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) zuzüglich der Zeit für die Prüfung. Mindestens 4 UE entfallen auf die Grundschulung Reanimation mit AED. Die Gewichtung von Theorie und Praxis muss ausgewogen und anwendungsorientiert sein. Vollständige Fallsimulationen sind wesentlicher Bestandteil des Lehrgangs. Mindestens 50 % der Ausbildung (gemessen an der Gesamtstundenzahl) müssen als Praxis-Training gestaltet sein.
Folgende Inhalte werden behandelt:
- Einsatzgrundlagen, Sicherheitsaspekte und Dokumentation
- Teamarbeit, Teamführung und Einsatztaktik
- Grundschulung Reanimation mit Notfallausrüstung (Erwachsene, Kind, Säugling) in Zwei- und Mehrhelfer-Methode
- Grundschulung Reanimation mit AED mit anschließender Zertifizierung
- Training mit regional verwendeten Rettungsgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie z.B. Rettungsboje, Gurtretter, Rettungswurfsack, Rettungsbrett, Spineboard, Sicherungsweste, Neoprenanzug, Tauchergrundausrüstung,…
- Rettung, Suche und Erstversorgung beim Ertrinkungsunfall
- Grundsätze der erweiterten Ersten Hilfe
- Möglichkeiten und Notwendigkeit von Basis-Notfallnachsorge (BNN) und Psychosozialer Notfallnachsorge (PSNV)
Lehrkräfte:
Der Lehrgang wird von einem Ausbilder Rettungsschwimmen oder einem Ausbilder Wasserretter geleitet, durchgeführt und geprüft. Für die Vermittlung einzelner Inhalte können geeignete Personen eingesetzt werden.
Die Prüfung erfolgt durch den Lehrgangsleiter und/oder einen Instruktor „Reanimation mit AED“. Ein geeigneter Arzt überwacht die Qualität der notfallmedizinischen Ausbildung und die AED-Zertifizierung. Die AED-Ausbildung und -Zertifizierung unterliegen außerdem der Kontrolle durch die Programmleitung Frühdefibrillation.
Eingangstest:
Der Eingangstest für den Lehrgang Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst besteht aus:
- Überprüfung der Eingangsvoraussetzung: DRSA Silber, DRK Schnorchelabzeichen, EH-Ausbildung, sichere Beherrschung gängiger seemännischer Knoten
- kombinierte Übung die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu absolvieren ist: 25 Meter anschwimmen; auftauchen eines 5-kg-Ringes (Wassertiefe zwischen zwei und vier Metern); Befreiungsgriff; 25 Meter abschleppen des Partners; Anlandbringen in Ein-Helfer-Methode; HLW in Ein- und Zwei-Helfer-Methode ohne Notfallausrüstung
- Umgang mit Rettungsboje/Gurtretter
Prüfung
Die Prüfung besteht aus:
- AED-Zertifizierung in Theorie und Praxis gemäß Vorgaben des Landesverbandes
- schriftlichen Lernzielkontrolle im Umfang von 10 Fragen (mindestens zwei Drittel müssen richtig beantwortet sein)
- kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist: 25 Meter anschwimmen mit Rettungsboje/Rettungsgurt; Auftauchen eines 5-kg-Ringes (Wassertiefe zwischen zwei und vier Metern); Befreiungsgriff; 25 Meter Abschleppen des Partners; An-Land-Bringen in Zwei-Helfer-Methode; Durchführung der HLW mit Notfallausrüstung und AED in Mehr-Helfer-Methode
Gültigkeit
Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer im WRD ist unbefristet gültig. Eine Wiederholung einzelner Elemente oder des vollständigen Lehrgangs wird empfohlen. Die Vorgaben zur AED-Rezertifizierung richten sich nach den Vorgaben des BRK Landesverbandes.
Wasserretter
Die besonderen Anforderungen im Wasserrettungsdienst machen es notwendig, dass die Angehörigen der Wasserrettung aufbauend auf dem Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst, zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. Die Ausbildung zum Wasserretter ist die Voraussetzung für Fachausbildungen, wie z.B. Rettungstaucher, Motorrettungsbootführer, etc..
Voraussetzungen
- Mindestalter zur Ausbildung: 16 Jahre
- Mindestalter zur Tätigkeit im Einsatz: 18 Jahre
- aktives Mitglied in der Wasserwacht:
- Sanitätsdienstausbildung
- RK-Einführungsseminar
- Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst
Rahmenbedingungen
Die Ausbildung zum Wasserretter muss mindestens 24 Unterrichtsstunden umfassen, davon jeweils 12 Unterrichtsstunden Theorie und 12 Unterrichtsstunden Praxis, und sollte innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden. Außerdem sollten nicht mehr als 16 Personen an einem Lehrgang teilnehmen. Neben den Grundinhalten stehen auch zusätzliche Ausbildungsmodule, wie z.B. die Ausbildung im Wildwasser, zur Verfügung. Diese kommen gemäß den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zur Anwendung.
Theorie (12 UE)
- Funkunterweisung
- Einweisung Medizinproduktegesetz und Medizinproduktebetreiberverordnung
- Einsatztaktik
- Thermische Schäden
- Tauch- und Ertrinkungsunfälle
- Retten mit dem Motorboot
- Notfalltraining Reanimation
- jeweils mit praktischen Übungseinheiten
Praxis (12 UE)
- HLW (Erwachsener, Kleinkind, Säugling) mit vorhergehender Übungssituation einer Erkrankung oder Verletzung
- Herauftauchen eines Beinaheertrunkenen mit anschließender Reanimation
- Durchführung einer kombinierten Rettung mit dem Motorboot (Patient im Wasser)
- Rettung und Versorgung an Land mit anschließendem Transport über den Wasserweg
- Retten und Versorgung eines Sporttauchers (mit vorangehendem Fallbeispiel)
- Knotenkunde und Übungen mit Rettungswurfsack (nach Unterweisung)
- Übung mit gebräuchlichen Rettungsgeräten (z.B. Spineboard)


Bootsführer
Voraussetzungen:
- einen gültigen Dienstausweis der BRK – Wasserwacht besitzen
- die Ausbildung zum Wasserretter abgeschlossen haben
am Tag der Prüfungsabnahme das 16. Lebensjahr vollendet haben, soweit gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen - durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass sie über ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen verfügen und keine Anzeichen für das Vorhandensein sonstiger Krankheiten oder Mängel vorliegen (Die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate alt sein)
- auf dem Dienstweg von seiner zuständigen Wasserwacht – Gliederung zur Ausbildung gemeldet werden und zuverlässig im Sinne des Schifffahrtsrechts sein. Die Zuverlässigkeit wird spätestens am Tag der Prüfung durch eine gültige Fahrerlaubnis oder durch eine entsprechende Erklärung nachgewiesen
Ausbildungsziel
Ziel der Ausbildung der Motorrettungsbootführer in der BRK-Wasserwacht ist es die zur Führung eines Motorrettungsbootes gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, Motorrettungsboote zur Rettung, Hilfeleistung und Bergung im täglichen Dienst und in Katastrophenfällen optimal einsetzen und führen zu können
Theoretische Ausbildung (30 UE)
- Dienstvorschriften
- Gesetzeskunde allgemein
- Schifffahrtsordnung
- Bezeichnung des Fahrwassers
- Betonnung und Befeuerung
- Befahrensregeln für Naturschutzgebiete
- Fahrmanöver
- Bootsarten / Motore
- Wetterkunde
- Sicherheitsvorschriften
- Notsignale
- Wasserwachtspezifische Themen
Praktische Ausbildung (10 UE)
- Grundfertigkeiten
- Umgang mit der Bootsausrüstung
- Einsatz von Rettungsmitteln
- Fahrmanöver
- Verhalten gegenüber der Großschifffahrt
- Rettungsmanöver
- Umgang mit Tauwerk und Knoten
Anmerkung
Der Dienstführerschein berechtigt nur zum Führen von Motorrettungsbooten der Wasserwacht. Man kann sich jedoch gegen Nachweis des Dienstführerscheins und einer Gebühr in Höhe von ca. 42 € auch einen privaten Sportbootführerschein ausstellen lassen.
Einsatztaucher
Einsatztaucher Stufe 1
Voraussetzungen:
- Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
- bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- Aktives Mitglied in der DRK Wasserwacht
- Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst
- sanitätsdienstliche Ausbildung nach den Vorschriften der Wasserwacht/des BRK
- gesundheitliche Eignung nach Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 31 „Überdruck“ oder gleichwertige Untersuchung
Inhalt der Ausbildung
Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Lehrplan.
Die Ausbildung umfasst mindestens 58 UE á 45 Minuten in Theorie und Praxis.
Sie unterteilt sich in:
- 23 Ausbildungseinheiten theoretische Ausbildung,
- 10 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung an Land und
- 25 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung im Wasser.
Die Verantwortung für eine sichere und fachgerechte Ausbildung obliegt dem Ausbilder Tauchen. Der Ausbilder Tauchen kann zur Ausbildung weitere geeignete Personen hinzuziehen.
Tauchmedizinische Ausbildung
Theorie:
- Physikalische Grundlagen
- Anatomie und Physiologie
- Wirkungen des Drucks:
- Wirkungen der Drucksteigerung
- Wirkungen des Druckabfalls
- Wirkungen des erhöhten Partialdrucks
- Druckkammerbehandlung
- Tauchhygiene
- Tauchernährung
- Erste–Hilfe–Maßnahmen, Herz–Lungen–Wiederbelebung
Praxis
- Notfall–und Tauchunfallübungen
- Tauchhygiene
- Erste–Hilfe–Maßnahmen, Herz–Lungen–Wiederbelebung
Theoretische Gerätekunde
- Aufbau, Wirkungsweise und Instandhaltung von autonomen Leichttauchgeräten
- ABC–Ausrüstung
- Tauchanzüge
- Zusätzliche Tauchausrüstung
- Tarier–und Rettungsmittel
- Kompressoren–Druckkammern
- Wiederbelebungsgeräte
Sicherheitsunterweisung
- Kenntnisse über fachspezifische Vorschriften, insbesondere über die DGUV Regel 105–002„Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen“
- Dienstvorschrift Wasserwacht
Tauchdienstliche Ausbildung
- Umgang mit Austauchtabellen
- Tauchsignale nach Anhang 5der DGUV Regel 105–002 und Unterwasser–Verständigung
- Planung und Vorbereitung von Tauchgängen
- Suchmethoden und Orientierungstauchen–Führen des Dienstbuches/–Logbuches Tauchdienst
- Praxis–Bedienung und Anwendung der unter Abschnitt (5.4.1.2TheoretischeGerätekunde) genannten Geräte, ausgenommen Druckkammer und Kompressor
- Funktionsprüfungen dieser Geräte
- Gerätedesinfektion
- Anwendung der unter Abschnitt (5.4.1.4Tauchdienstliche Ausbildung) vermittelten theoretischen Kenntnisse
- Schwimmbecken–Konditionstraining mit und ohne Tauchgerät
- Tauchbrille/Vollmaske ablegen und ausblasen
- Sichere Handhabung der verwendeten Tauchgeräte, wie beispielhaft Verschlüsse öffnen und schließen oder Gewichtsystem ab–und wiederaufnehmen
Gewöhnungstauchen bis zu einer Wassertiefe von 10 Meter
Mindestens die ersten fünf Tauchgänge sind in sichtigem Wasser und bis zu fünf Meter Tiefe durchzuführen!
- Wiederholung der unter „Gewöhnungstauchen–Schwimmbecken“ genannten Übungen
- Suchaufgaben
- Rettungsübungen
Einsatztaucher Stufe 2
Voraussetzungen:
- Vollendung des 15.Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
- bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- Aktives Mitglied in der BRK Wasserwacht
- Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst
- sanitätsdienstliche Ausbildung nach den Vorschriften der Wasserwacht/des BRK
- gesundheitliche Eignung nach Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 31 „Überdruck“ oder gleichwertige Untersuchung
Inhalt der Ausbildung
Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Lehrplan.
Die Ausbildung umfasst mindestens 105 UE á 45 Minuten in Theorie und Praxis.
Sie unterteilt sich in:
- 35 Ausbildungseinheiten theoretische Ausbildung,
- 20 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung an Land und
- 50 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung im Wasser.
Die Verantwortung für eine sichere und fachgerechte Ausbildung obliegt dem Ausbilder Tauchen. Der Ausbilder Tauchen kann zur Ausbildung weitere Kräfte hinzuziehen. Sofern eine Ausbildung Einsatztaucher Stufe 1 erfolgreich absolviert worden ist, werden die geleisteten Ausbildungseinheiten auf die Ausbildung der Stufe 2 angerechnet. Die Ausbildung erfolgt in Abhängigkeit von den Ausbildungsgegebenheiten, soll aber in längstens 24 Monaten durchgeführt werden und muss die nachstehenden Themen in der angegebenen Zeit behandeln.
Tauchmedizinische Ausbildung
Tauchmedizin-Theorie
- Physikalische Grundlagen
- Anatomie und Physiologie
- Wirkungen des Drucks:
- Wirkungen der Drucksteigerung
- Wirkungen des Druckabfalls
- Wirkungen des erhöhten Partialdrucks
- Druckkammerbehandlung
- Tauchhygiene
- Tauchernährung
- Erste–Hilfe–Maßnahmen, Herz–Lungen
- Wiederbelebung
Tauchmedizin-Praxis
- Notfall–und Tauchunfallübungen
- Tauchhygiene
- Erste–Hilfe–Maßnahmen, Herz–Lungen–Wiederbelebung
Theoretische Gerätekunde
- Aufbau, Wirkungsweise und Instandhaltung von autonomen Leichttauchgeräten
- ABC–Ausrüstung
- Tauchanzüge
- Zusätzliche Tauchausrüstung
- Tarier–und Rettungsmittel
- Kompressoren
- Druckkammern
- Wiederbelebungsgeräte
Sicherheitsunterweisung
- Kenntnisse über fachspezifische Vorschriften, insbesondere über die DGUV Regel 105–002 „Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen“
- Dienstvorschrift Wasserwacht
Tauchdienstliche Ausbildung
Tauchdienst-Theorie
- Umgang mit Austauchtabellen
- Tauchersignale nach Anhang 5 der DGUV Regel 105–002 und Unterwasser–Verständigung
- Planung und Vorbereitung von Tauchgängen
- Suchmethoden und Orientierungstauchen
- Tauchen unter erschwerten Bedingungen, z.B. durch Strömung, schlechte Sicht, Kälte, Tauchen in Bergseen, Tauchen unter Eis
- Führendes Dienstbuches/–Logbuches
Tauchdienst-Praxis
- Bedienung und Anwendung der unter Abschnitt 5.1.2 genanntenGeräte, ausgenommen Druckkammer und Kompressor
- Funktionsprüfungen dieser Geräte
- Gerätedesinfektion
- Anwendung der unter Abschnitt (5.5.1.4 Tauchdienstliche Ausbildung) vermittelten theoretischen Kenntnisse
Gewöhnungstauchen-Schwimmbecken
- Konditionstraining mit und ohne Tauchgerät
- Tauchbrille/Vollmaske ablegen und ausblasen
- Sichere Handhabung der verwendeten Tauchgeräte, wie beispielhaft Verschlüsse öffnen und schließen oder Gewichtsystem ab–und wiederaufnehmen
Gewöhnungstauchen-Freigewässer bis ca. 10 Meter Wassertiefe
- Wiederholung der unter Abschnitt „Gewöhnungstauchen–Schwimmbecken“ genannten Übungen
- Suchaufgaben
- Rettungsübungen
- Tauchen unter erschwerten Bedingungen, z.B. Tauchen bei Nacht, in trüben sowie in strömenden Gewässern
Freigewässer bis ca. 20 Meter Wassertiefegewöhnung an das Tieftauchen
- Wiederholung der unter „Gewöhnungstauchen–Freigewässer bis ca.10 m Wassertiefe“ genannten Übungen
